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Schenkungsteuer | Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a. F. nur steuerbegünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird. (2) Behält sich der Schenker die Ausübung der Stimmrechte auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor, kann der Bedachte keine Mitunternehmerinitiative entfalten.
Der Vater schenkte dem Kläger im Jahr 2005 einen Kommanditanteil an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG unter Nießbrauchsvorbehalt. Der Kläger ist nach dem Verständnis des BFH mangels ausreichender Mitunternehmerinitiative nicht Mitunternehmer geworden, weil im Übertragungsvertrag bestimmt war, dass der Nießbraucher die Stimmrechte ausübt und der Kläger ihm Sti...