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Umsatzsteuer | „Räuberischer Aktionär“ erbringt umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen
Die Zahlung einer Aktiengesellschaft an einen Kleinstaktionär für dessen Rücknahme einer Klage gegen eine Unternehmensentscheidung unterliegt beim Empfänger der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer. Dies hat das entschieden.
Der Kläger ließ sich im Streitjahr von drei Aktiengesellschaften, an denen er mit einer, zwei bzw. 100 Aktien beteiligt war, für die Rücknahme von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen fünfstellige Beträge zahlen. Die Zahlungen erfolgten teils direkt an ihn und teils über die Teilung und Durchreichung von Rechtsanwaltsgebühren, deren Höhe in einem gerichtlichen Vergleich mit der Aktiengesellschaft festgelegt wurden. In dem Klageverfahren wandte sich der Kläger u. a. gegen die Einordnung der Zahlung...