BMF - IV C 3 - S 2221/09/10028: 039

Ihre schriftliche Frage Nr. 179 für den Monat Juni 2015

Sehr geehrter Herr Kollege, …

Ihre Frage,

„Stimmt die Bundesregierung der Rechtsauffassung des zu, wonach der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge nicht um Zahlungen zu mindern ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden, und erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, zur einheitlichen Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet und vor dem Hintergrund ungeklärter Rechtsauffassungen die Behandlung solcher Bonuszahlungen in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu klären (bitte mit Begründung)?”,

beantworte ich wie folgt:

Gemäß den Randziffern 71 ff. des / mindern Beitragsrückerstattungen, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen, die nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a EStG abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Betreffen die Bonuszahlungen hingegen nicht die Basisabsicherung, mindern sie auch nicht die als solche abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Diese Rechtsauffassung wird vom bestätigt. Ein gesondertes BMF-Schreiben zu dieser Frage ist aufgrund dessen nicht erforderlich.

BMF v. - IV C 3 - S 2221/09/10028: 039

Fundstelle(n):
QAAAE-97189