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LSG Sachsen Beschluss v. - 3 AL 150/13 B PKH

Gesetze: SGB X § 13 Abs. 1 S. 3; SGB X § 62; SGG § 73 Abs. 6

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei dem Verlangen nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X zum schriftlichen Nachweis einer Vollmacht handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. 2. Die Entscheidung der Behörde, ob sie ein Verlangen nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X stellen will, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. 3. Zur Frage, ob die Ermessensentscheidung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X zu begründen ist. 4. Zur Frage, ob der Mangel des schriftlichen Nachweises einer Vollmacht im Verwaltungsfehren im Gerichtsverfahren nachgeholt werden kann.

Fundstelle(n):
UAAAE-97140

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Sachsen, Beschluss v. 05.06.2015 - 3 AL 150/13 B PKH

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