BGH Beschluss v. - XII ZA 34/15

Richterablehnung im Betreuungsverfahren: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers; Glaubhaftmachung des Befangenheitsgrundes

Gesetze: § 6 Abs 1 FamFG, § 42 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO

Instanzenzug: Az: XII ZA 34/15 Prozesskostenhilfebeschlussvorgehend Az: 88 T 36/13vorgehend AG Neukölln Az: 50 XVII H 1241

Gründe

I.

1Das Ablehnungsgesuch des Betroffenen gegen die Richter, die an dem Senatsbeschluss vom mitgewirkt haben, ist als offensichtlich unzulässig zu verwerfen.

2Der Senat ist in der eingangs genannten Besetzung zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch berufen. Bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen sind die abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert. In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 FamFG iVm § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter ( - juris Rn. 2 mwN).

3Eindeutig unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 6 Abs. 1 FamFG iVm § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann ( - juris Rn. 3 mwN).

4Zwar bezeichnet der Betroffene vier der fünf Mitglieder der Spruchgruppe namentlich, die an dem Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Beschluss mitgewirkt haben. Dies ist aber auch unter Berücksichtigung des Gebots, das Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen, nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter anzusehen. Denn der Betroffene begründet das Ablehnungsgesuch lediglich mit seiner Ansicht nach vorhandenen Verfahrensverstößen und offensichtlich fehlerhaften Entscheidungen, ohne konkrete, auf eine Befangenheit der einzelnen Mitglieder des Senats hinweisende Anhaltspunkte zu benennen. Dies genügt nicht zur Glaubhaftma-chung eines Befangenheitsgrundes (vgl. - juris Rn. 4 mwN).

II.

5Die Begründung der Gegenvorstellung gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.

Dose                          Weber-Monecke                          Schilling

              Günter                                          Botur

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Fundstelle(n):
CAAAE-97000