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Kevin Pradl

Unmittelbare Versorgungszusagen an GmbH-Geschäftsführer

Anwendbarkeit des Betriebsrentengesetzes

1. Aufl.

ISBN der Online-Version: 978-3-482-66151-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66151-8

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Unmittelbare Versorgungszusagen an GmbH-Geschäftsführer (1. Auflage)

IV. Persönlicher Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)

1. Zweckgebundene Definition der schutzbedürftigen Personenkreise

„Das BetrAVG verfolgt zwei Ziele.

  • Es sollen zunächst diejenigen Personen geschützt werden, die auf die Versorgungsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber wegen der regelmäßig stärkeren Position ihres Vertragspartners oft keinen oder nur geringen Einfluss nehmen können (Hervorh. d. Verf.).

  • Darüber hinaus sollen alle Personen geschützt werden, die im Alter oder bei Invalidität auf die betriebliche Versorgung angewiesen sind (Hervorh. d. Verf.).“

Sinn und Zweck des Betriebsrentengesetzes ist es somit, die begünstigten Arbeitnehmer vor missbräuchlichen Gestaltungen zu schützen und den sozialen Charakter der bAV aufrecht zu erhalten. Das BetrAVG ist inhaltlich somit ein reines Arbeitnehmerschutzgesetz.

In den Schutzbereich des BetrAVG fallen aber nicht nur – wie zunächst zu vermuten wäre – reine Arbeitnehmer. Zur Erfüllung der zweiten o. g. Zielsetzung hat es der Gesetzgeber darüber hinaus für erforderlich gehalten, den Schutzbereich des Gesetzes zu erweitern. Dies kann dazu führen, dass auch Versorgungszusagen an GmbH-Geschäftsführer in den Geltungsbereich des BetrAVG fallen.

Bei der Untersuchung d...