Unmittelbare Versorgungszusagen an GmbH-Geschäftsführer
1. Aufl.
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III. Relevante Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)
Im Folgenden wird auf die Bestimmungen des BetrAVG eingegangen, die für den Personenkreis der GmbH-Geschäftsführer über eine wesentliche Relevanz hinsichtlich der damit einhergehenden Gestaltungsbeschränkungen verfügen.
Hier sind v. a. die gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Inhalten zu beachten:
Zusageformen (§ 1 BetrAVG),
Abfindungsverbot (§ 3 BetrAVG),
Übertragungsverbot (§ 4 BetrAVG),
Vorzeitige Altersrente (§ 6 BetrAVG),
Insolvenzschutz (§§ 7 ff. BetrAVG),
Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAVG).
1. Zusageformen
Das BetrAVG enthält eine abschließende Auflistung der möglichen Zusageformen einer unmittelbaren Pensionszusage. Im Bereich der Geschäftsführerversorgung sind folgende Zusageformen von Bedeutung:
Leistungszusage,
Beitragsorientierte Leistungszusage und
Entgeltumwandlung.
Die Leistungszusage stellt die Urform der bAV dar. Sie ist in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG normiert und bildet die Grundlage für die gesetzliche Legaldefinition der bAV. Die in der Praxis am häufigsten vorzufindenden Gestaltungsformen der Leistungszusage sind die
Festbetragszusage und die
gehaltsabhängige Zusage.
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG bestimmt darüber hinaus die beitragsorientierte Leistungszusage als zweite Zusageform der bAV...