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Familienrecht | Ausgleichspflicht eines Ehegatten bei Finanzierung des gemeinsamen Familienwohnhauses
Hat ein Ehegatte im Rahmen des sog. steuerlichen Zweikontenmodells bestimmungsgemäß allein im Außenverhältnis die Zins- und Tilgungsleistung für das gemeinsame, den Ehegatten je zur Hälfte gehörende Familienwohnhaus übernommen, kann der andere Ehegatte für die nach einer Trennung erfolgten Zins- und Tilgungsleistungen dennoch im Innenverhältnis zum (hälftigen) Ausgleich herangezogen werden (§ 426 BGB), weil allein durch die einvernehmlich gewählte steuerrechtliche Einordnung des Darlehens eine zumindest konkludente Vereinbarung der Ehegatten über eine Mithaftung bzw. eine Beauftragung des kreditaufnehmenden Ehegatten (noch) nicht ausgeschlossen wird.
Auch wenn ein Ehegatte im Außenverhältnis nicht Gesamtschuldner ist, schuldet er damit zwar für die während des Zusammenlebens erbrachten L...