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FG Hamburg 05.02.2015 3 K 201/14, NWB 32/2015 S. 2338

Einkommensteuer | Keine verlängerte Festsetzungsfrist für Verluste aus dem Erststudium

Das entschieden, dass das Finanzamt eine Verlustfeststellung für Aufwendungen für ein Erststudium nicht pflichtwidrig gem. § 10d Abs. 4 Satz 6 zweiter Halbsatz EStG unterlassen hat, wenn ihm Werbungskosten für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung zwar aus der eingereichten Steuererklärung bekannt sind, es diese aber im Zeitpunkt der Veranlagung in Übereinstimmung mit der geltenden Verwaltungsauffassung lediglich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG berücksichtigt hat.

Anmerkung:

Die Ausnahme des § 181 Abs. 5 AO i. V. mit § 10d Abs. 4 Satz 6 zweiter Halbsatz EStG, wonach das pflichtgemäße Unterlassen einer Verlustfeststellung zu einer Verlängerung der Feststellungsfrist führt, hat nicht den Sinn, dem Steuerpflichtigen das Risiko eines Rechtsbehelfsverfahrens abzunehmen. Insoweit gilt nichts anderes als ...BStBl 1988 II S. 80

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