Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG
Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen
1. Aufl. 2015
ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9
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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)
Anhang
Bauleistungskatalog: 100 Beispiele
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Leistungsbeschreibung | Bauleistung | Keine
Bauleistung | Bemerkung |
Abbruch von Bauwerken
einschließlich Abtransport und Deponierung | x | ||
Abdämmung (Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung) | x | ||
Abtransport von Erdaushub als selbständige
Hauptleistung | x | vgl.
aber Erdaushub | |
Analyse von Baustoffen | x | ||
Anlagenbau (Montagebänder, Montagelinien, Kran-, Kiesförder-,
Getränkeabfüllanlagen usw.) | x | ||
Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof) | x | vgl. Lichtwerbeanlage in
Abschn. 13b.2
Abs. 7 Nr. 11 Satz 2 UStAE | |
Arbeitnehmerüberlassungen | x | Dies gilt auch dann, wenn der Entleiher
Bauleistungen erbringt. | |
Austausch von Stromzählern | x | ||
Aufzug | x | ||
Bauaustrocknung, Gebäudetrocknung | x | ||
Baukran, Zurverfügungstellung mit
Bedienungspersonal | x | Es sei
denn, der Kranführer wird eigenverantwortlich beim Einsetzen von Teilen
tätig. | |
Bausatzhaus | x | Gilt, sofern die Verantwortung für die ordnungsgemäße
Gebäudeerrichtung mindestens teilweise beim Lieferer des Bausatzes
liegt. | |
Bauschuttzerkleinerung | x | ||
Beleuchtungsinstallation | x | Davon ausgenommen sind Beleuchtungssysteme, z. B. in
Kaufhäusern oder Fabrikhallen.S. 34 | |
Bepflanzung | x | Ausnahme: Dachbegrünung | |
Berliner Verbau | x | ||
Betonanlieferung | x | ||
Betongleitschutzwände ... |