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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Neue Reverse-Charge-Regelungen im Umsatzsteuerrecht in Polen
Aktuell wurde das polnische Reverse-Charge-System nach den Vorgaben und Ermächtigungen der MwStSystRL durch den polnischen Gesetzgeber geändert. Bislang gab es in Polen (vereinfacht) bereits die in Deutschland bekannten Steuerschuldverlagerungen.
Zum wurde die Artikelliste in der Anlage 11 zum polnischen UStG ergänzt. Neben der Eintragung von weiteren Metallen (u. a. Gold, Blei, Aluminium) hat der polnische Gesetzgeber die Auflistung um Mobiltelefone, Spielekonsolen und tragbare Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht unter 10 kg und Ähnliches (insbesondere Lieferungen von Notebooks und Tablets) erweitert. Bei der Lieferung von Mobiltelefonen, Spielekonsolen und Datenverarbeitungsmaschinen geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger erst bei einer einheitlichen wirtschaftlichen Transaktion von über 20.000 polnische Zlotych (ca. 5.000 €) über.
Siehe hierzu Suliga, NWB 33/2015 S. 2420.
: Zusammenfassende Meldung – Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten (FG)
Das FG Köln hat zur Verpflichtung einer Anwaltskanzlei zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung entschieden (