Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters –
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG –
Begrenzung der Kindergeldberechtigung auf die Monatszeiträume der
Erzielung inländischer Einkünfte
Leitsatz
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten polnischen
Saisonarbeiters mit Familienwohnsitz in Polen kann nur für die Monatszeiträume eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs.
1 Nr. 2 b EStG begründen, in denen er die für die fiktive Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG erforderlichen inländischen
Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAE-96299
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 28.11.2013 - 7 K 4595/12 Kg
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