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Medienrecht | Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich rechtmäßig
Mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in 2013 ist die Erhebung der Rundfunkabgabe nicht mehr an das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten gebunden. Vielmehr sind im privaten Bereich die Wohnungsinhaber und im nicht privaten Bereich die Inhaber der Betriebsstätte zur Zahlung der Abgabe verpflichtet. Jedenfalls für den erstgenannten Bereich ist die dabei erfolgte Anknüpfung an das Innehaben einer Wohnung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Denn angesichts der Vielgestaltigkeit und Mobilität neuartiger Rundfunkempfangsgeräte wäre ein weiteres Festhalten am bloßen „Bereithalten“ eines Empfangsgeräts nicht mehr verlässlich möglich und deshalb dem Gesetzgeber insoweit berechtigterweise nur die Möglichkeit eröffnet, an die effektive Möglichkeit der Programmnut...