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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017
[i]Pressemitteilungen des BMF und der Bundesregierung vom 15. 7. 2015Das Bundeskabinett hat am zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 wirksam werden kann.
I. Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung
[i]Hörhammer/Fehling, Der neue Standard für den weltweiten automatischen Informationsaustausch, NWB 45/2014 S. 3402Bereits im Oktober vergangenen Jahres haben sich mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz zum automatischen Austausch von Konto-Informationen verpflichtet. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Staaten auf über 60 angestiegen, darunter auch die Schweiz und Liechtenstein. Durch die sog. Mehrseitige Vereinbarung vom verpflichtet sich Deutschland, von den hier ansässigen Finanzinstituten, wie Banken und Sparkassen, Informationen über Konten zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichten sich die anderen Vertragsstaaten gegenüber Deutschland, Informationen zu Finanzkonten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen z...