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BilRUG genehmigt
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist Mitte Juli 2015 auch vom Bundesrat genehmigt worden. Damit wird die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht umgesetzt. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Erhöhung der monetären Schwellenwerte für die Klassifikation der Größenklassen für Kapitalgesellschaften und die Befreiung von der Konzernbilanzierung.
Zuvor hatte der Bundestag im Juni bereits beschlossen, die im BilRUG enthaltene Neuregelung zur Definition von Umsatzerlösen zu verschieben. Zum Hintergrund: Ursprünglich sollten rückwirkend für das Jahr 2014 sowohl betriebszweckbezogene Erlöse als auch Erlöse, die nicht typisch sind für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit (z. B. Mieteinnahmen aus Betriebswohnungen), als Umsatzerlöse ausgewiesen werden. Letztere werden bisher unter den sonstigen...