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Track 22 | Doppelte Haushaltsführung: Verteilung von Renovierungskosten auf mehrere Jahre
Bei der Ermittlung der Kosten für eine Unterkunft am Beschäftigungsort im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung (bis 2013: maximal ortsübliche Miete einer durchschnittlichen 60 Quadratmeter-Wohnung, ab 2014: höchstens 1.000 € im Monat) stellt sich die Frage, ob hohe einmalige Kosten für eine Renovierung beim Kauf einer Eigentumswohnung auf mehrere Jahre verteilt werden können. Aufschluss erhoffen wir uns hierzu vom BFH.
Nächstes Thema: doppelte Haushaltsführung. Die Ermittlung der Unterkunftskosten am Beschäftigungsort steht beim Bundesfinanzhof auf dem Prüfstand.
Nach der bis zum Jahr 2013 geltenden Rechtslage ist es so: Die Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort sind in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen, soweit sie nicht überhöht sind. Die Aufwendungen dürfen die ortsübliche Miete für eine – nach Lage und Ausstattung – durchschnittliche Wohnung von 60 qm nicht übersteigen. Es gibt aber keine betragsmäßige Obergrenze. Ab 2014 ist hingegen bei einer Zweitwohnung im Inland ein neuer Höchstbetrag zu beachten. Die beruflich veranlassten Unterkunftskosten können maximal bis zu einer Höhe von 1.000 € i...