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Track 05-06 | Übergangsregelung: Gewinnrealisierung bei Ingenieur- und Architektenleistungen
Der BFH hat 2014 entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass erhaltene Anzahlungen eines Ingenieurs für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, „endgültig verdient” sind. Somit ist eine Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen nicht mehr möglich. Das BMF hat jetzt eine Übergangsfrist zur Anwendung des Urteils eingeräumt und eine Verteilung des erstmalig entstandenen Gewinns zugelassen.
Track 05 | Übergangsfrist, Gewinnverteilung auf 2 oder 3 Jahre
Eine erfreuliche Übergangsregelung für freiberuflich tätige Architekten und Bauingenieure hat die Bundesarchitektenkammer bei der Finanzverwaltung erwirkt – zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen. Es profitieren Architekten und Bauingenieure, die ihr Ergebnis durch die Aufstellung einer Bilanz ermitteln – und nicht anhand einer Einnahmenüberschussrechnung.
Der Bundesfinanzhof hatte vor gut einem Jahr bestätigt: Für Werkverträge gilt zwar im Grundsatz: Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst mit der Abnahme des Werks. Die Richter des VIII. Senats machten aber eine wicht...