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LSG Sachsen Beschluss v. - 5 R 779/12

Leitsatz

Leitsatz:

Die im Rahmen von Rentenanpassungsmitteilungen ergangenen Abschmelzentscheidungen sind Regelungen im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X. Im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Abs. 1 SGB X kann es dahinstehen, ob sie mangels vorheriger Anhörung (formell) rechtswidrig waren, weil es jedenfalls an dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen der Rechtswidrigkeit der Verwaltungsakte (Abschmelzentscheidung) und der Nichtgewährung der begehrten Sozialleistung (Auffüllbetrag) fehlt.

Fundstelle(n):
NAAAE-96046

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen, Beschluss v. 16.06.2015 - 5 R 779/12

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