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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 220/14 EFG 2015 S. 1556 Nr. 18

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 3, EStG § 5a

Gewerbesteuerliche Kürzung gem. § 9 Nr. 3 GewStG: Voraussetzung für § 9 Nr. 3 bei einer Vercharterung eines gecharterten Schiffes

Leitsatz

Ausgerüstet ist ein Schiff, wenn es betriebsbereit, insbesondere mit einer Mannschaft versehen ist. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige, der die gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch nehmen will, das Schiff selbst ausrüstet. Entscheidend ist nur, dass das Schiff ausgerüstet ist. Lediglich die Bare-Boat-Charter oder die Vercharterung eines unbemannten Seeleichters führt zur Versagung der Vorschrift.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1556 Nr. 18
EStB 2016 S. 71 Nr. 2
DAAAE-95851

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 07.05.2015 - 6 K 220/14

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