Einkommensteuer: Korrektur eines Investitionsabzugsbetrags
bei Betriebsveräußerung
Leitsatz
Ein
in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag, der bis zur Betriebsveräußerung
nicht gemäß § 7g Abs. 2 EStG in der Fassung des Unternehmensteuergesetzes 2008
vom (n. F.) hinzugerechnet wurde, ist gemäß § 7g
Abs. 3 EStG n. F. bei Betriebsveräußerung im Jahr des Abzugs - rückwirkend
- rückgängig zu machen; entgegen der Rechtsprechung des BFH zu 7g
EStG a.F. (z. B. ) erhöht er nicht
den steuerbegünstigten Gewinn im Jahr der Betriebsveräußerung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 18 DStRE 2016 S. 771 Nr. 13 EFG 2015 S. 1517 Nr. 18 KÖSDI 2015 S. 19545 Nr. 11 StBW 2015 S. 728 Nr. 19 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2016 S. 114 Ubg 2016 S. 416 Nr. 7 Ubg 2016 S. 492 Nr. 8 OAAAE-95843
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 21.05.2015 - 2 K 14/15
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