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StuB Nr. 14 vom Seite 545

Deutscher Corporate Governance Kodex

Inkrafttreten der Änderungen vom 5. 5. 2015

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Gem. § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. In der letzten regelmäßigen Überprüfung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat die Regierungskommission nicht mehr Notwendiges gestrichen, Präzisierungen vorgenommen und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen nachvollzogen sowie materielle Veränderungen mit großer Zurückhaltung vorgesehen. In der abschließenden Beratung der Kodex-Änderung am haben die Änderungsschwerpunkte auf der Aufsichtsratsarbeit zum einen und der Kodexpflege zum anderen gelegen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium für Justiz am ist der geänderte DCGK in Kraft getreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) NWB XAAAD-24549

Kernfragen
  • Was ist im Bereich des Aufsichtsrates geändert worden?

  • Welche Streichungen und Präzisierungen gibt es im Rahmen der Kodexpflege?

  • Wie ist di...

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