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Körperschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des vEK beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren
Die in § 36 Abs. 4 KStG 2002 i. d. F. des § 34 Abs. 13f KStG 2002 i. d. F. des JStG 2010 getroffene Regelung zur Umgliederung der Teilbeträge des vEK in ein Körperschaftsteuerguthaben ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 65/05 NWB LAAAD-90403, BStBl 2011 II S. 983 = Kurzinfo StuB 2011 S. 724 NWB BAAAD-91734; Bezug: § 36 Abs. 4, § 34 Abs. 13f KStG 2002 i. d. F. des JStG 2010; Art. 3 Abs. 1 GG).
Nach dem im Streitfall einschlägigen § 36 KStG 2002 i. d. F. des JStG 2010 werden auf den Schluss des letzten Wirtschaftsjahres, das in dem Veranlagungszeitraum endet, für den das KStG 1999 letztmals anzuwenden ist, die Endbestände der Teilbeträge des vEK ausgehend von den gem. § 47 KStG 1999 festgestellten Teilbeträgen in einer bestimmten – im Gesetz näher beschriebenen – Weise ermittelt (Abs. 1 bis 6) und dieser Ermittlung gem. gesondert festgestellt (Abs. 7). Auf der Basis dieser Fests...