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Umsatzsteuer | Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur durch einen an der Operation mitwirkenden Anästhesisten
(1) Überlässt ein Anästhesist, der ein „OP-Zentrum“ betreibt, einem anderen Arzt Operationsräume nebst Ausstattung gegen Entgelt zur Durchführung von Operationen, an denen er selbst teilnimmt, ist die Raumüberlassung durch den Anästhesisten an den Operateur nicht als Heilbehandlung steuerfrei. (2) Es kann insoweit aber eine einheitliche steuerfreie Heilbehandlungsleistung i. S. von § 4 Nr. 14 UStG des Anästhesisten gegenüber den Patienten oder ein steuerfreier mit dem Betrieb einer anderen Einrichtung eng verbundener Umsatz i. S. von § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG vorliegen (Bezug: § 4 Nr. 14 Satz 1, § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b., c Richtlinie 77/388/EWG).
Bei der bloßen Überlassung von Praxisräumen nebst Ausstattung durch einen Arzt an einen anderen Arzt handelt es sich nach der BFH-Rechtsprechung weder um...