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StuB 14/2015 S. 557

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Reform der Erbschaftsteuer

Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer beschlossen. Folgende Änderungen sind im Detail vorgesehen:

Lohnsummenregelung für Kleinstbetriebe: Für Betriebe mit vier bis fünfzehn Beschäftigten gilt eine flexible Lohnsummenregelung. Erben, die ein Unternehmen erwerben, dürfen danach eine Zeit lang keine deutlich niedrigeren Löhne zahlen als vorher. Damit will der Gesetzgeber vorhandene Arbeitsplätze erhalten. Betriebe mit bis zu drei Beschäftigten sind von der Lohnsummenregelung ausgenommen. Sie sind von der Erbschaftsteuer befreit.

Begünstigtes Vermögen“ wird neu definiert: Begünstigt bzw. verschonungswürdig ist künftig das Vermögen, das „seinem Hauptzweck nach überwiegend einer originär land- und forstwirtschaftlichen, gewerb...

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