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RENO Nr. 10 vom Seite 10

Die Lohnpfändung, Teil 1

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Im Rahmen einer Lohnpfändung sollten Sie bereits bei Beantragung alle Pfändungsmöglichkeiten ausschöpfen, um direkt auf den pfändbaren Lohn vollumfänglich zugreifen zu können und keine unnötige Zeit mit weiteren Ergänzungsanträgen zu vergeuden. Im folgenden Beitrag zeigen wir, welche Möglichkeiten bestehen und wie Sie das amtliche Formular hierbei ausfüllen können. Im 2. Teil des Beitrages geht es um die korrekte Errechnung des pfändbaren Betrages durch den Drittschuldner.

Formularzwang

Seit dem sind Gläubiger verpflichtet, bei Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das amtliche Formular zu benutzen. In den folgenden Monaten wiesen dann einige Rechtspfleger bundesweit Anträge mit äußerst merkwürdigen Begründungen zurück: von monierter Breite des Randes über die Nichtanerkennung von Anlagen bis hin zur Zurückweisung, weil der Antrag nicht in Farbe gedruckt war, ließen sich manche Rechtspfleger einiges einfallen. Nachdem zunächst das Landgericht Dortmund im April 2013 entschieden hatte, dass die Ablehnung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit der Begründung, dieser entspreche nicht den farblichen Anforderungen, zu Unre...