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Urheberrecht | Zulässigkeit des „Framing“
Der Betreiber einer Internetseite begeht keine Urheberrechtsverletzung, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet. Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin zu Werbezwecken einen Film herstellen lassen, an dem sie Inhaberin der ausschließlichen [i]Zum Urheberrecht und Internet Ulbricht, NWB 5/2015 S. 271Nutzungsrechte ist. Sie wendet sich mit ihrer Klage gegen die ihrer Auffassung nach unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung durch zwei Handelsvertreter, die den Besuchern ihrer Homepage den Abruf dieses Films von der Videoplattform „YouTube“ im Wege des sog. Framing ermöglichten, und verlangt Schadensersatz. Der BGH entschied, dass die...