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Wirtschaftsstrafrecht | Keine Bestechung gegenüber alleinigem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Während grds. Vorteilsversprechen und -zuwendungen an den Betriebsinhaber selbst sanktionslos erfolgen dürfen, können bei entsprechender (kommunikativer) Einwirkung auf Angestellte oder Beauftragte des Betriebs strafrechtliche Konsequenzen wegen möglicher Bestechung nach § 299 Abs. 2 StGB dann drohen, wenn Entscheidungen dieser Sachwalter im geschäftlichen Verkehr, die ausschließlich im betrieblichen Interesse zu erfolgen hätten, durch [i]infoCenter „Gesellschafter-Geschäftsführer“ NWB XAAAB-04820 sachfremde persönliche Interessen beeinflusst werden (sollen) und so auch zu (abstrakten) Vermögensnachteilen aufseiten ihres Geschäftsherrn führen (können). Dieser formale Prinzipal-Agent-Konflikt besteht aber nicht bei dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der dem Betriebsinhaber insoweit gleichzustellen ist. Denn es handelt sich ...