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Umsatzsteuer | Verpflegung von Patienten einer Einrichtung zur ambulanten Pflege
Die Umsätze einer Einrichtung zur ambulanten Pflege aus der Verpflegung der Patienten mit fertig zubereitetem Essen und Getränken zum sofortigen Verzehr stellen nach dem einen mit der Einrichtung eng verbundenen Umsatz dar, der gem. § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG steuerfrei ist. Das Finanzgericht führt aus, dass die Vereinbarung der Verpflegung und der Leistungen der Pflege und Betreuung in getrennten Verträgen zwar der Annahme einer einheitlichen Leistung entgegensteht. Dies hindere allerdings nicht die Annahme eines Zusammenhangs mit der Einrichtung zur ambulanten Pflege, der für die erforderliche enge Verbundenheit ausreichend sei.