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STFAN Nr. 9 vom Seite 17

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer; Leverkusen

Nur kontinuierliches Training führt zum Erfolg – nicht nur im Sport, sondern auch in der Ausbildung. Deshalb bieten wir Ihnen in dieser Rubrik regelmäßig Trainingseinheiten zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten oder Prüfungen an. In diesem Monat geht es um das Arbeitsrecht. Testen Sie sich selbst und vergleichen Sie Ihre Ergebnisse anschließend mit der Musterlösung.

Zusammenfassende Übersicht


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Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist nach § 611 BGB ein Dienstvertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet.
Form
Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist nicht formgebunden (Grundsatz der Vertragsfreiheit).
Für Arbeitnehmer, die länger als einen Monat eingestellt werden (§ 1 NachwG), hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG).
Probezeit
Längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB).
Befristeter Arbeitsvertrag
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
Bei einer unwirksamen Befristung (z. B. mündlich) gilt der...