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Arbeitsrecht
Nur kontinuierliches Training führt zum Erfolg – nicht nur im Sport, sondern auch in der Ausbildung. Deshalb bieten wir Ihnen in dieser Rubrik regelmäßig Trainingseinheiten zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten oder Prüfungen an. In diesem Monat geht es um das Arbeitsrecht. Testen Sie sich selbst und vergleichen Sie Ihre Ergebnisse anschließend mit der Musterlösung.
Zusammenfassende Übersicht
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Arbeitsvertrag | Der Arbeitsvertrag ist nach
§ 611 BGB ein
Dienstvertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zur
entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet. | |
Form | Der Abschluss des
Arbeitsvertrages ist nicht formgebunden (Grundsatz der
Vertragsfreiheit). Für Arbeitnehmer, die länger als einen Monat eingestellt werden (§ 1 NachwG), hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG). | |
Probezeit | Längstens für die Dauer von
sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB). | |
Befristeter Arbeitsvertrag | Die Befristung eines
Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
(§ 14
Abs. 4 TzBfG). Bei einer unwirksamen Befristung (z. B. mündlich) gilt der... |