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Geschichten aus dem Insolvenzbüro
Wenn der Gläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person alles richtig macht, kann er auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung überraschend zu seinem Geld kommen. Am nachfolgenden Praxisbeispiel wird gezeigt, dass die Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zum Erfolg führen kann.
Die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung in der Forderungsanmeldung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Hajo Schlau wurde im Jahr 2007 eröffnet. Im November 2013 wurde ihm die Restschuldbefreiung erteilt.
Im März 2014 ruft der vormalige Schuldner aufgeregt im Büro des ehemaligen Treuhänders an. Er habe eine Ladung der OGVZin Greif erhalten wegen einer Forderung „die doch in der Insolvenz gewesen ist.“ Seine Tochter – die jetzt schon 24 Jahre alt ist und seit dem 18. Geburtstag doch gar keinen Unterhalt mehr von ihm zu kriegen hat – würde jetzt ganz alte Unterhaltsforderungen vollstrecken wollen. Das kann ja wohl nicht wahr sein und dann habe er doch die Insolvenz umsonst gemacht. Nur wegen dieser Forderung sei er überhaupt zum Insolvenzgericht gegangen.
Was war passiert?
Mit Eröffnung des ...