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IK Nr. 9 vom Seite 15

Vermögenswirksame Leistungen: Sparen mit Arbeitgeber und Staat

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Zusätzliches Geld vom Chef – und das jeden Monat. Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Arbeitnehmer clever sparen. Doch nicht alle nutzen ihre Chance. Dabei lohnt sich diese Sparform, denn bis zu 40,00 € monatlich zusätzlich zu ihrem Bruttoentgelt gibt bereits der Arbeitgeber. Zusätzlich haben viele VL-Sparer noch einen Anspruch auf staatliche Förderung.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen gewähren. Diese Gewährung kann freiwillig als Vereinbarung im Arbeitsvertrag erfolgen oder verpflichtend aufgrund der Bestimmungen in Tarifverträgen.

Arbeitnehmer können, in Abhängigkeit ihres zu versteuernden Einkommens, einen staatlichen Zuschuss zu den Sparleistungen erhalten. Dies ist im 5. Vermögensbildungsgesetz geregelt. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Bedingung dabei ist, dass die Gelder auf eine dafür vorgesehene Anlageform fließen. Die Förderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt.

Selbstverständlich können Beschäftigte auch auf eine Anlageform Beträge überweisen lassen, die zwar für diese Gelder zulässig ist, jedoch nicht durch eine Arbeitnehmersparzulage gef...