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Umsatz- und Vorsteuer buchen: So geht’s!
Die Umsatzsteuer – sie wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet – wird in einem eigenen Gesetz geregelt. Es handelt sich um das Umsatzsteuer-Gesetz, abgekürzt UStG. Das UStG „gibt die Richtung vor“, wie ein Unternehmen mit der Umsatzsteuer zu verfahren hat. Finanzämter „verstehen auch bei dieser Steuer keinen Spaß“. Sie muss genau und pünktlich abgerechnet sowie überwiesen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass auch bei diesen Buchungen „alles richtig“ gemacht wird. Wie das geht, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
6 „kleine Schritte“ zum Verständnis der Buchungen
Am Beispiel der NOVA SPORT GmbH:
Die Umsatzsteuer fällt beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen (z. B. Service für ein Kopiergerät) an.
Sie beträgt aktuell – bis auf sehr wenige Ausnahmen – 19 % (ermäßigter Steuersatz = 7 %) und belastet nur den Endverbraucher.
Die NOVA SPORT GmbH stellt Sportkleidung her. Für die Herstellung der Ware benötigt das Unternehmen Rohstoffe.
Die Lieferanten der Rohstoffe haben dafür Umsatzsteuer berechnet und auf ihrer Rechnung ausgewiesen.
Die NOVA SPORT GmbH überweist den Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer. Sie „bezahlt“ a...