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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 124/13

Gesetze: SGB V § 37; SGB V § 132a

Leitsatz

Leitsatz:

1. Sieht ein Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V zwischen Pflegedienst und Krankenkasse keine Abrechnungsposition für die Leistung "Abnehmen von Kompressionsverbänden" vor, kann in der Regel nicht auf die Abrechnungsposition für die Leistung "Anlegen von Kompressionsverbänden" zurückgegriffen werden.

2. Regelungslücken in Verträgen nach § 132a Abs. 2 SGB V sind nicht durch die analoge Anwendung von Vorschriften des BGB (z.B. §§ 315, 316, 612, 812) zu schließen, sondern im Rahmen eines Schiedsverfahrens nach § 132a Abs. 2 Sätze 6 bis 8 SGB V.

Fundstelle(n):
KAAAE-94615

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.04.2015 - L 9 KR 124/13

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