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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 20/12

Gesetze: SGB V § 87b; SGB V § 106a; SGB X § 45; SGG § 99

Leitsatz

Leitsatz:

1. Übernimmt ein Honorarvertrag den Begriff "(Versorgungs-)Schwerpunkt" aus dem Beschluss des (erweiterten) Bewertungsausschusses vom , muss er definieren, wann ein solcher (Versorgungs-)Schwerpunkt vorliegt. Hierbei steht den Vertragspartnern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.

2. Im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung kommen allenfalls die Vertrauensschutzregelungen in § 45 Absätze 2 bis 4 SGB X zur Anwendung; Ermessen nach § 45 Abs. 1 SGB X muss nicht ausgeübt werden.

Fundstelle(n):
WAAAE-94611

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.03.2015 - L 7 KA 20/12

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