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Neues zur Vorsatzanfechtung
BGH, Beschluss vom 16. 4. 2015 - IX ZR 6/14 und Urteil vom 12. 2. 2015 - IX ZR 180/12
[i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Die Flut von Entscheidungen zur Vorsatzanfechtung nimmt nicht ab. Die damit verbundene Feinjustierung führt zu einer ständigen Weiterentwicklung des § 133 Abs. 1 InsO. Insbesondere für davon betroffene Gläubiger (z. B. Lieferanten) bedeutet dies, dass eine genaue Analyse der Auslegung und Anwendung der Regeln zur Vorsatzanfechtung für sie von größter Bedeutung ist. Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass § 133 Abs. 1 InsO nach wie vor ein scharfes Schwert ist. Daran vermag auch die jüngst ergangene und hier besprochene Entscheidung des NWB JAAAE-89116 nichts zu ändern, zumal die im Weiteren besprochene Entscheidung des zeigt, dass noch einmal ein wenig an Schärfe hinzugekommen ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Ratenzahlungswunsch Indiz für Zahlungsunfähigkeit?Die vorgenannten Entscheidungen sind gerade deswegen bemerkenswert, da sich aus ihnen nur vermeintlich die Tendenz des BGH ableiten lässt, den weiten Anwendungsbereich des § 133 Abs. 1 InsO leicht einzuschränken. Der