Es wird beantragt, das Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom in der Rechtssache T-500/12, Ryanair/Kommission, aufzuheben, soweit damit der Beschluss 2013/199/EU der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.29064 (11/C, ex 11/NN) - Differenzierte Fluggaststeuersätze in Irland insoweit für nichtig erklärt wird, als er die Rückforderung der Beihilfe von den Begünstigten in Höhe eines im 70. Erwägungsgrund dieses Beschlusses auf 8 Euro je Fluggast festgelegten Betrags anordnet; und
- die Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/199/EU der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.29064 (11/C, ex 11/NN) - Differenzierte Fluggaststeuersätze in Irland abzuweisen;
- der Klägerin die Kosten aufzuerlegen;
hilfsweise,
- die Sache zur neuerlichen Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;
- die Kostenentscheidung für beide Rechtszüge vorzubehalten.
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