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EuGH  - C-164/15 P Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 108 Abs 3, EGV 659/1999

Rechtsfrage

Es wird beantragt, das Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom in der Rechtssache T-473/12, Aer Lingus/Kommission, aufzuheben, soweit damit der Beschluss 2013/199/EU der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.29064 (11/C, ex 11/NN) - Differenzierte Fluggaststeuersätze in Irland insoweit für nichtig erklärt wird, als er die Rückforderung der Beihilfe von den Begünstigten in Höhe eines im 70. Erwägungsgrund dieses Beschlusses auf 8 Euro je Fluggast festgelegten Betrags anordnet; und

- die Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/199/EU der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.29064 (11/C, ex 11/NN) - Differenzierte Fluggaststeuersätze in Irland abzuweisen;

- der Klägerin die Kosten aufzuerlegen;

hilfsweise,

- die Sache zur neuerlichen Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;

- die Kostenentscheidung für beide Rechtszüge vorzubehalten.

Beihilfe; Fluggaststeuersatz; Rückforderung

Fundstelle(n):
BAAAE-94404

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Verfahrensverlauf | EuGH - C-164/15 P - erledigt.

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