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WP Praxis 8/2015 S. 209

Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am , der Bundesrat am das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen mehr kleine Unternehmen als bisher von den Buchführungs- und S. 210Aufzeichnungspflichten des HGB und der AO befreit werden. Dazu werden die Grenzbeträge in § 241a HGB und § 141 AO für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 % auf 600.000 € bzw. 60.000 € angehoben. Die Anhebung gilt erstmals für Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Weitere Entlastungen betreffen höhere Schwellenwerte für Meldepflichten im Bereich der Wirtschafts-, Umwelt- und Intrahandelsstatistik, die Berichtspflichten der Energiewirtschaft im Rahmen des Biogasmonitorings sowie die Reduzierung von steuerlichen Mi...

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