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Besteuerung grenzüberschreitender Streubesitzdividenden
Anmerkung zur
Um auf die unionsrechtswidrige Rechtslage bei der Besteuerung ausländischer Anteilseigner mit inländischen Streubesitzdividenden zu reagieren, wurde § 8b Abs. 4 KStG neu gefasst. Die darin enthaltenen Neuregelungen waren Gegenstand kontroverser Diskussionen im Schrifttum, welche sich weiter zuspitzten, nachdem die Verwaltung in der Verfügung der OFD Frankfurt ihre Auffassung zur Auslegung der in § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG enthaltenen Rückbeziehungsfiktion kundtat. Der vorliegende Beitrag widmet sich der restriktiven Verwaltungsauffassung und erweitert die im Schrifttum geführte Diskussion dabei insbesondere um eine Betrachtung der Verwaltungsauffassung im Lichte von unionsrechtlichen und abkommensrechtlichen Regelungen. Dabei wird aufgezeigt, dass die Neuregelung im grenzüberschreitenden Fall vielfach nicht zur Anwendung gelangen kann. Aspekte des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs bleiben in der Betrachtung außen vor.
I. Hintergrund und Ausgestaltung der Neuregelung
[i]Unionsrechtswidrige Besteuerung von StreubesitzdividendenMit Urteil vom hat der EuGH die deutsche Besteuerung von Streubesitzdividenden an im EU-Ausland ansässige Anteilseigner für unionsrechtswidrig erklärt und damit der Bundesrepublik Deutschland auferlegt, eine ...