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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 4 K 3268/14 Z

Gesetze: ZK Art. 241 Satz 1 ZK Art. 241 Satz 2 Anstrich 2 AO § 37 Abs. 2 Satz 1AO § 233 Satz 1AO § 236AEUV Art. 267

Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen vor Rechtshängigkeit

Leitsatz

Der EuGH wird gemäß Art. 267 Unterabs. 2 AEUV um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Ist Art. 241 der VO (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahingehend auszulegen, dass das darin in Bezug genommene einzelstaatliche Recht unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Effektivität eine Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen von dem Zeitpunkt der Zahlung der Abgabenbeträge bis zur Auszahlung der Erstattungsbeträge auch in den Fällen vorsehen muss, in denen der Erstattungsanspruch nicht bei einem einzelstaatlichen Gericht eingeklagt worden ist?

Fundstelle(n):
AAAAE-94358

Preis:
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Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 24.06.2015 - 4 K 3268/14 Z

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