Eine Zahlung des Arbeitnehmers an den ehemaligen Arbeitgeber als Voraussetzung für die Übertragung erworbener Pensionsanwartschaften
auf den neuen Arbeitgeber ist steuerlich nicht abzugsfähig
Leitsatz
Eine Zahlung, die ein Arbeitnehmer an seinen früheren Arbeitgeber als Voraussetzung dafür leistet, dass der frühere Arbeitgeber
die von dem Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erworbene Pensionsanwartschaft
auf dessen neuen Arbeitgeber überträgt, kann einkommensteuerlich weder als vorweggenommene Werbungskosten noch als negative
Einnahme oder Sonderausgabe berücksichtigt werden. Vielmehr handelt es sich um eine steuerlich unbeachtliche Vermögensumschichtung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAE-94348
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 11.11.2014 - 6 K 1543/13
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