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FG Köln Urteil v. - 12 K 1964/12 EFG 2015 S. 1373 Nr. 16

Gesetze: EStG § 10d, EStG § 23 Abs 3 Satz 9, EStG § 46 Abs 1 Nr 2

Verlustausgleich/-verrechnung

Verlustabzug bei privaten Veräußerungsgeschäften auf Einkunftsebene

Leitsatz

1) Die Anordnung der Verlustverrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Einkünften in § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG ist als Spezialvorschrift hinsichtlich des Ortes der Verlustverrechnung zu verstehen und vorrangig gegenüber dem Verweis auf § 10d EStG.

2) Die Verlustverrechnung auf Einkunftsebene ist auch im Rahmen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1373 Nr. 16
StBW 2015 S. 688 Nr. 18
PAAAE-94340

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FG Köln, Urteil v. 24.03.2015 - 12 K 1964/12

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