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FG Baden-Württemberg 11.12.2013 2 K 3693/13, BBK 14/2015 S. 629

Bilanzierung | Korrektur der Bilanz durch das FA keine Bilanzberichtigung

Die Korrektur einer Bilanzposition durch das FA ist keine Bilanzberichtigung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG. Es handelt sich vielmehr um eine eigenständige Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch das FA, die nicht an die Voraussetzungen der Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geknüpft ist.

Hinweis:

[i]FG folgt dem Großen Senat des BFHDas FG folgt dem Beschluss des Großen Senats des BFH aus dem Jahr 2013. In diesem Beschluss gab der BFH zum einen den subjektiven Fehlerbegriff auf; eine Bilanzberichtigung seitens des Steuerpflichtigen setzt also lediglich die objektive Fehlerhaftigkeit der Bilanz voraus.

Zum anderen stellte [i]Beanstandung durch das FA ist keine Bilanzberichtigungder BFH klar, dass eine Beanstandung der Bilanz durch das FA keine Bilanzberichtigung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG darstellt; Bilanzberichtigungen können nämlich nur durch den Steuerpflichtigen vorgenommen werd...

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