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Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile
Streitig ist, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, wenn die Gesellschafter einer Verpachtungs-GbR ihre im Bruchteilseigentum stehenden Grundstücke und das im Gesellschaftsvermögen befindliche Inventar an verschiedene Gesellschaften einer Erwerbergruppe veräußern. Die Vorinstanz hatte eine Geschäftsveräußerung im Ganzen bejaht, folgte dem nicht.
A. Leitsatz
Beim Verkauf verpachteter Altenheime von einer Unternehmensgruppe an eine andere Unternehmensgruppe liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn die Fortführung der Verpachtungstätigkeit die Übertragung von Grundbesitz, Inventar und Gesellschaftsanteilen erfordert und diese Übertragungen von verschiedenen (selbständigen) Veräußerern an verschiedene (selbständige) Erwerber erfolgen.
B. Sachverhalt
Eine GbR vermietete Grundbesitz an die Betreiber von drei „Seniorenresidenzen“. Die Vermietung der Grundstücke erfolgte steuerfrei und die Vermietung des Inventars wurde als steuerpflichtig behandelt.
Sämtliche Seniorenresidenzen wurden an eine aus vier Aktiengesellschaften bestehende schwedische Investorengruppe veräuße...