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Mindestlohn: Bei den Dokumentationspflichten und der Auftraggeberhaftung wird nachgebessert
[i] DStV, Pressemitteilung vom 1. 7. 2015 Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 €/Std. sollen nach einer Ankündigung des BMAS in Kürze per Rechtsverordnung die umstrittenen Dokumentationspflichten für Arbeitgeber nun doch deutlich gelockert werden:
Die [i]Hölscheidt, NWB 22/2015 S. 1642Aufzeichnungspflicht von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit soll entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000 € brutto betragen hat.
Mitarbeitende Familienangehörige sollen von den Aufzeichnungspflichten vollständig ausgenommen werden.
Es soll [i]Auftraggeberhaftung soll entschärft werdenferner eine Klarstellung erfolgen, dass die Haftung des Auftraggebers auf die Fälle begrenzt ist, in denen ein Unternehmer eigene vertragliche Pflichten an andere Unternehmen weiterreicht.
Mit den angekündigten Änderungen kommt das BMAS Kernforderungen des DStV nach, der in den letzten Monaten wiederholt bei der Politik eine Klarstellung zur Auftraggeberhaftung sowie eine praxisgerechtere Ausgestaltung der Pflichte...