Rente mit 63
2015
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VIII. Auswirkungen der Rente mit 63 auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse
Die abschlagsfreie Rente mit 63 kann sich in besonderer Weise auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse auswirken.
1. Überblick: Altersteilzeitarbeitsverhältnisse
Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Sie ist eine an besondere Voraussetzungen geknüpfte und durch bestimmte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen speziell geförderte Form von Teilzeitarbeit in Alter.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Danach müssen folgende Voraussetzungen – kumulativ – vorliegen:
Zunächst bedarf es des Abschlusses einer entsprechenden Altersteilzeitvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Das Gesetz selbst gewährt dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung. Ein solcher Anspruch kann sich jedoch aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben, soweit dieser/diese auf das Arbeitsverhältnis des betreffenden Arbeitnehmers anwendbar ist. Sehen auch diese kollektivrechtlichen Regelungen keinen Anspruch vor, steht die Entscheidung, mit dem Arbeitnehmer einen Alt...