Rente mit 63
2015
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VI. Hinzuverdienstgrenzen
1. Begriff der Hinzuverdienstgrenzen
Unter Hinzuverdienstgrenzen versteht man Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, aus denen sich ergibt, in welcher Höhe ein Rentenbezieher zu der gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, ohne dass sich der Hinzuverdienst auf die Höhe der Rente auswirkt.
2. Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug infolge Erreichens der Regelaltersgrenze
Ein unbegrenzter Hinzuverdienst ist erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze (also künftig: Vollendung des 67. Lebensjahres) möglich. Nimmt also ein Rentner nach Erreichen der für ihn maßgeblichen Regelaltersgrenze die Regelaltersrente als Altersrente in Anspruch, bestehen überhaupt keine Hinzuverdienstgrenzen; der Versicherte kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbeschränkt hinzuverdienen, ohne dass sich dies auf seine Rente negativ auswirkt (vgl. § 34 Abs. 2 Satz 1 SGB VI).
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Regelaltersrente als Vollrente, d. h. also in voller Höhe, in Anspruch genommen wird. Will der Rentner die Regelaltersrente hingegen als sog. Teilrente in Anspruch nehmen, gibt es für die Hinzuverdienstgrenzen keine absoluten, für alle Versicherten gleich hohen Werte, vielmehr ist der zulässige Hin...