Rente mit 63
2015
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IV. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Rente mit 63 wirft die Frage nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf.S. 21
1. Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Antritt der Rente mit 63
Zunächst ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme der Rente mit 63 regelmäßig nicht automatisch dazu führt, dass hierdurch das Arbeitsverhältnis des betreffenden Versicherten rechtswirksam beendet werden würde. Viele Arbeitsverträge sehen aber eine Klausel vor, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll.
In Arbeitsverträgen finden sich hierzu häufig Formulierungen wie: „Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf, wenn der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht.“ Vergleichbare Regelungen finden sich zudem auch in zahlreichen Tarifverträgen.
Solche Klauseln sind nach heutigem Stand der Rechtsprechung auch arbeitsrechtlich zulässig und stellen eine rechtswirksame Befristung dar (vgl. hierzu Rolfs, in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2015, § 41 SGB VI, Rn. 10 m. w. N.).
Jedoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass derartig for...