Rente mit 63
2015
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III. Formelle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente mit 63
Neben den oben genannten materiell-rechtlichen Voraussetzungen muss der Versicherte auch noch die nachfolgend dargestellten formellen Voraussetzungen beachten, wenn er die abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen will.
1. Antrag
Der Versicherte muss zunächst einen entsprechenden Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Ebenso wie jede andere Altersrente wird auch die abschlagsfreie Rente mit 63 nicht automatisch seitens der Rentenversicherung gewährt. Hierzu bedarf es vielmehr eines entsprechenden Antrags des Versicherten (§ 19 Satz 1 SGB IV i. V. mit § 115 Abs. 1 SGB VI).
2. Antragsfrist
Die Frist für die Beantragung der Rente mit 63 beträgt drei Monate. Dies ergibt sich aus § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB VI. Danach wird die Rente nur dann von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wurde die letzte Anspruchsvoraussetzung (z. B. Erreichen der Wartezeit von 45 Jahren) am 15. 9. erfüllt, läuft die Antragsfrist für einen Rentenb...