Rente mit 63
2015
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II. Materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente mit 63
Materiell-rechtlich ist die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente mit 63 gem. § 38 SGB VI an zwei Voraussetzungen geknüpft. Danach muss der Versicherte
die Altersgrenze von 63 Jahren erreicht haben (hierzu siehe nachfolgend Kapitel II. 1.), undS. 9
die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren aufweisen (hierzu siehe nachfolgend Kapitel II. 2.).
1. Altersgrenze: 63 Jahre
Versicherte, welche die abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen wollen, müssen ihr 63. Lebensjahr vollendet haben. Die Herabsetzung der Altersgrenze auf 63 Jahre gilt jedoch nicht dauerhaft, sondern wird kraft Gesetzes schrittweise wieder auf das 65. Lebensjahr angehoben (vgl. § 236b Abs. 2 SGB VI). Danach sind lediglich Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952 (d. h. Personen, die bis Ende 2015 ihren 63. Geburtstag haben werden) von dieser schrittweisen Anhebung nicht betroffen; für diese gilt die Altersgrenze von 63. Für die Geburtsjahrgänge ab 1953 gilt hingegen eine Staffelung, mit der das Zugangsalter wieder erhöht wird.
Die Staffelung beginnt erstmals 2016 mit einer...